16.01.2018

65. Hauptverhandlungstag: Ende der Beweisaufnahme

Nach dem Zerren der letzten Wochen und völlig unergiebigen Zeugenbefragungen sollte am heutigen Tage die Beweisaufnahme abgeschlossen werden, damit die Plädoyers angeschlossen werden können.

Dies wurde zunächst noch durch einen Beweisantrag der Nebenklage Wilsdruffer Straße verzögert. Diese beantragte die Vernehmung zweier Männer, die an dem Angriff auf das Wohnprojekt Overbeckstraße beteiligt gewesen sein sollen, jedenfalls hatte dies ein Angeklagter in einem anderen Strafverfahren am Landgericht Dresden wenige Tage zuvor so angegeben. Der Antrag wurde am Ende der Verhandlung abgelehnt, mit der Begründung, selbst wenn die Zeugenvernehmungen ergeben würden, dass der Angeklagte Knobloch in seinen Angaben zu dem Angriff gelogen hat und er, obwohl er vor dem Angriff ein Kind im Fenster des Hauses gesehen hat, ohne jegliches Zögern den Angriff fortsetzte, dies keine Auswirkung auf die Bewertung der Tat hätte.

Im Anschluss verlas die Verteidigung des Angeklagten Knobloch noch eine weitere Erklärung zu Themenbereichen, die von einem der beisitzenden Richter kurz vor Weihnachten angesprochen worden waren.

Diese Erklärung war inhaltlich insgesamt unergiebig und endete in der Aussage, der Angeklagte habe sich an den Anschlägen beteiligt, weil er „dazu gehören“ und „in die Szene rein“ wollte. Es kann bezweifelt werden, dass diese Angaben zu einer relevanten Strafmilderungen führen werden.

Die Beantwortung direkt gestellter Fragen verweigerte Knobloch erneut.

Danach verlas die Nebenklage Overbeckstraße , in Auszügen ein noch nicht rechtskräftiges Urteil gegen zwei Mitglieder der Freien Kameradschaft Dresden, in einem Antrag auf Verlesung. Die Verteidigung Seidel schloss sich diesem Antrag (auf erneute) Verlesung des Urteils an, mit der Begründung, aus dem Urteil ergebe sich, dass die angeklagten Taten nur eine Verurteilung wegen Bildung einer kriminellen Vereinigung, nich aber einer terroristischen, tragen würden. Dies ist natürlich ein schwaches Argument, denn der Gruppe Freital wird, im Gegensatz zur FKD, ja mindestens ein versuchtes Tötungsdelikt vorgeworfen, sowie der Plan, mit potentiell tödlichen Anschlägen Geflüchtete zu vertreiben.

Am Ende des Verhandlungstages, der sich wegen zahlreicher Unterbrechungen bis in den Nachmittag gezogen hatte, wurden alle offenen Beweisanträge abgelehnt.

Es wurde dann mit allen Beteiligten abgesprochen, dass am Mittwoch den 17.01.2018 der Generalbundesanwalt, am Freitag den 19.01.2018 die Nebenklage Overbeckstraße und am Dienstag den 23.01.2018 die Nebenklage Wilsdruffer Straße und Bahnhofstraße plädieren sollen. Im Anschluss danach will die Verteidigung plädieren, die Dauer der Plädoyers der Verteidigung lässt sich zeitlich nicht einschätzen.

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