25.10.2017

Festings Legende von der spontanen Tat bröckelt weiter…

Am 56. Verhandlungstag wurde zunächst die ehemalige Arbeitgeberin des Angeklagten Seidel vernommen. Diese berichtete, dass der Angeklagte Seidel in seiner Tätigkeit als Pflegehelfer nett, einsatzbereit und eigentlich unauffällig gewesen sei. Einzig wenn mal wieder was in der Zeitung gestanden habe, habe er sich merkwürdig geäußert, dass „da mal wieder was richtig los gewesen“ sei. Genauere Ausführungen machte die Zeugin dazu nicht, es lässt sich daher lediglich vermuten, dass sich der Angeklagte Seidel positiv auf die rassistischen Proteste im Sommer 2015 bezog. Im Internet benutzte er den Namen „Uwe Fritsch“. Dabei handelte es sich um den Namen eines Bewohners der Pflegeeinrichtung, der sich deutlich als rechts verorten ließ und der der Schwager des Angeklagten Seidel war. Nach der Verhaftung sei das Arbeitsverhältnis beendet worden.

Sodann wurde nochmals der Gutachter für Fenster vernommen. Der Befangenheitsantrag der Verteidigung gegen den Gutachter war zuvor durch das Gericht abgelehnt worden. Da der Befangenheitsantrag die Befragung des Gutachters durch die Nebenklage bei der ersten Einvernahme verhindert hatte, musste dies nun nachgeholt werden.

Der Gutachter blieb bei seiner Einschätzung, dass das Fenster beim Anschlag auf die Wohnung von Geflüchteten in der Bahnhofsstraße geschlossen gewesen sein muss. Die Stellung des Zungenschließers, wie er auf den Fotos vom Tatort zu sehen ist, kann auch durch die mechanische Einwirkung der Explosion auf das Fenster hervorgerufen worden sein. Nachdem dem Gutachter nochmals die Videos der Sprengversuche des BKA vorgespielt wurden, gab er an, dass auch die auf dem Video zu sehende Sprengwirkung eher darauf hindeutet, dass das Fenster geschlossen ist.

Der Gutachter sagte weiter, dass auf Grund des Schadensbild ein hineinstecken – wie vom Angeklagten Festing beschrieben – auf Grund einer mechanischen Sperre nur bis zu einer Tiefe von ca. 20 mm möglich gewesen wäre, wenn das Fenster in der Kippstellung ist. Ob ein Sprengkörper der Marke Cobra tatsächlich in diesem Spalt bei dieser Einstecktiefe halten kann, darf bezweifelt werden. Der Angeklagte Festing hatte in seiner Einlassung – weit vor dem Gutachten – auch gesagt, er habe den Sprengkörper in das gekippte Fenster hineingelegt und nicht nur ein kleines Stück weit hineingesteckt. Auf Grund dessen sollte der Gutachter auf Fragen der Nebenklage mitteilen, in welcher Höhe ein vollständigen „Hineinlegen“ des Sprengkörpers in das gekippte Fenster möglich sei. Diese Frage konnte der Gutachter zunächst nicht beantworten. Nachdem sich daraufhin eine lange Diskussion zwischen den Verfahrensbeteiligten entspann, fürchtete man offensichtlich, dass der Gutachter zur Beantwortung dieser Frage ein drittes Mal geladen werden müsste, stellte sich heraus, dass das Unvermögen, die Frage zu beantworten daher rührte, dass der Gutachter keinen Taschenrechner bei sich hatte. Auf Grund der langen Diskussion und der zwischenzeitlich eingelegten Mittagspause hatte er sich der Frage aber „grafisch“ genähert und sagte, dass ein vollständiges Einlegen des Sprengkörpers erst ab einer Höhe von 1,60m ab der Fensterbank möglich sei. Mithin in einer Höhe von 3,30m ab dem Boden. Damit ist klar, dass die Aussage des Angeklagten Festing, er habe den Sprengkörper in ein gekipptes Fenster gesteckt nicht zutreffen kann. Vielmehr ist davon auszugehen, dass er den Sprengkörper an das geschlossene Fenster geklebt hat. Immer offensichtlicher wird auch, dass die Einlassung Festings, er habe die Tat allein und spontan begangen damit immer unglaubwürdiger wird. Vielmehr scheint er Hilfe bei der Tat gehabt und sowohl Sprengmittel als auch Mittel zum Befestigen des Sprengkörpers mitgeführt zu haben. Sollte es zutreffen, dass der Angeklagte Festing weiterhin Mittäter deckt, in dem er trotz entgegenstehender Bewertungen des Sachverständigen an seiner Aussage festhält, fühlt er sich den mutmaßlichen Mittäter weiterhin derart verbunden, dass er diese schützen will. Von einem glaubhaften Geständnis, der Distanzierung von Gruppenzielen und Hilfe bei der Aufklärung der Taten ist Festing damit weiterhin weit entfernt…

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