Die einen sagen so, die anderen so
Der Hauptverhandlungstag am 24. Oktober 2017 war einer der bislang kürzesten. Die erste der zwei geladenen Zeugen erschien nicht. Sie hatte kurz vor dem Termin eine Krankschreibung vorgelegt. Das ist das zweite Mal, dass die Zeugin auf eine Ladung hin nicht zur Vernehmung erschienen ist.
Der zweite Zeuge, ein mutmaßliches Mitglied der Freien Kameradschaft Dresden wurde aus der JVA vorgeführt, da er sich derzeit wegen mehrerer Delikte – unter anderem Bildung einer kriminellen Vereinigung – vor der Staatsschutzkammer des Landgerichts Dresden verantworten muss. Er erschien mit seinem Zeugenbeistand, der sofort seine Beiordnung beantragte, sonst würde sein Mandant nicht aussagen. Noch bevor die Bundesanwaltschaft vom Zeugenbeistand erfahren konnte, ob sie diese Aussage korrekt als Bedingung verstanden hatte, beendete der Zeuge den Disput und machte klar, dass er unter keinen Umständen aussagen würde. Damit wurde der Zeuge wieder entlassen.
Sodann verlas das Gericht noch ein früheres Urteil gegen den Angeklagten Knobloch. Dabei ging es dem Gericht offensichtlich darum, die Widersprüche zu den Angaben zu seiner Person in dem verlesenen Urteil und seiner Einlassung am 20.10.2017 aufzudecken. So hatte der Angeklagte Knobloch vor dem OLG Dresden angegeben, dass er Sohn einer Sekretärin gewesen sei, der Vater die Familien kurz nach seiner Geburt verlassen habe, seine Mutter und er daraufhin nach Dresden gezogen seien und er regulär den Schulweg absolviert habe. Vor dem Amtsgericht Meißen hatte Knobloch gesagt, er sei der Sohn von zwei Wissenschaftlern, der Vater sei Professor beim Max-Planck-Institut und er habe ein Internat besucht. Auf die Widersprüche angesprochen gab der Angeklagte Knobloch an, dass beide Aussagen korrekt seien, der Professor sei sein Stiefvater und Professor beim Frauenhofer-Institut. Bis auf den Angeklagten Knobloch erschien niemanden diese Erklärung plausibel. Mithin sind die Angaben des Angeklagten Knobloch vor Gericht mit großer Vorsicht zu genießen.