27.09.2017

Autoritäre Charaktere und: keine Reue, keine Einsicht

Am heutigen Tage, dem letzten vor der Herbstpause des OLG – es wird erst am 17.10.2017 weiterverhandelt – sollten ursprünglich nur Beschlüsse zu gestellten Beweisanträgen verkündet und noch weitere Dokumente verlesen werden.

Im Anschluss erhielten die Angeklagten Justin S. und Patrick Festing Gelegenheit, Angaben zu ihren persönlichen Verhältnissen, ihrem familiären und persönlichen Lebenslauf, zu machen. Justin S. erzählte unsicher, das Gericht musste zahlreiche Nachfragen stellen, um etwas zu erfahren. Ganz anders der Angeklagte Festing. Etwas aufgedreht, pseudopräzise und ein bisschen wichtigtuerisch, erzählte er seine Geschichte so, wie er sie auch am Stammtisch hätte erzählen können. Schwierige Kindheit, ein langer Weg bis zum Abschluss der Mittelschule nach der 10. Klasse. Danach, mit 17 eine erfolglose Bewerbung bei der Bundeswehr, statt dessen eine Lehre. Später erneut der Versuch bei der Bundeswehr oder der Polizei unterzukommen. Er zeigt seinen Ärger darüber, dass er, obwohl ausgebildet, in seinem Beruf nur Mindestlohn bekommt. Er schildert, sein Leben hätte in der Zeit vor seiner Festnahme fast ausschließlich aus Arbeit bestanden. Die Tatsache, dass diese Darstellung vollständig den in den letzten Wochen in den Prozess eingeführten Chats und Berichten widerspricht – stundenlang hat er Chats geführt, sich bei Treffen z.B. an der Freitaler Aral-Tankstelle, sei es bei Demonstrationen und ähnlichem herumgetrieben, Sprengversuche und Anschläge durchgeführt und nebenher seinem Hobby, dem möchtegernmilitärischen Paintball, gefrönt. Doch all dies kommt in seiner Selbstdarstellung nicht vor. Er sieht sich als fleissigen, tugendhaften, schlecht bezahlten Menschen, der nicht wirklich bekommt, was ihm zusteht. Ähnlich wie er hatte Justin S. sich, seine Familie, sein Leben vor der Inhaftierung beschrieben: „Alles war gut“. Nicht einmal der kleinste Ansatz eines Versuches zu erklären, warum er, wenn „alles gut“ war, Sprengsätze gegen vermeintliche politische Gegner und Flüchtlinge eingesetzt hat, woher die völkisch-rassistische, menschenverachtende Naziideologie kam, die ihn erkennbar geleitet hat und beispielsweise in seinen Chattbeiträgen deutlich wird.

Festing erzählt auch über seine Situation in der Untersuchungshaft. Offensichtlich macht ihm die klare Ordnung der JVA weder Probleme noch Angst. Lediglich die aus Polen stammenden Mithäftlinge, die angeblich auftreten, „als gehöre ihnen der Knast“, ärgern ihn.

Der Angeklagte Festing scheint der klassische Fall eines völlig zur Selbstkritik unfähigen Menschen zu sein, der aber ständig meint, alle anderen bewerten und beurteilen zu können und sich perfekt in autoritäre Strukturen einfügt. Immer nur mit seinen eigenen Wünschen und Beschwerden beschäftigt, kann er an seinem Handeln bis heute nichts unrechtes erkennen, ausser, dass man ihn dafür verurteilen wird.

In der selben Art und Weise hatte Festing sich auch innerhalb der Naziszene verhalten. Zu einem von der Freien Kameradschaft Dresden geplanten und gemeinsam durchgeführten Angriff auf Geflüchtetenunterkünfte in der Dresdner Podemus- und Schäferstraße war er und zumindest auch der Angeklagte Schulz angereist. Ein mutmaßliches Mitglied der FKD hatte Festing offensichtlich damit konfrontiert, dass er im Rahmen des gegen die Gruppe „Faust des Ostens“ geführten Ermittlungsverfahren Polizeikontakte hatte. Dieser Angriff ließ Festing offensichtlich völlig kalt und blieb auch in der Folgezeit völlig ohne Wirkung: an weiteren Aktionen der FKD konnte sich Festing beteiligen.. Offensichtlich hatten Festing und die Gruppe Freital sich über den Einsatz der besonders gefährlichen Sprengsätze eine so starke Position erarbeitet, dass sie trotz des relativ harten Vorwurfs nicht ausgegrenzt werden konnten.

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