07.03.2017

Prozessauftakt und Unterbrechung der Hauptverhandlung bis zur kommenden Woche

Am gestrigen Dienstag startete der Prozess gegen die „Gruppe Freital“ vor dem Oberlandesgericht in Dresden und endete gegen 16 Uhr damit, dass der Vorsitzende den Hauptverhandlungstag für den heutigen Mittwoch absagte.

Das Gericht ließ sich zunächst nicht durch die Verteidigung von seinem Plan, die Anklageschrift zu verlesen, abbringen.

Vorhersehbar startete die Verteidigung aber sodann mit mehreren Befangenheitsanträgen und Besetzungsrügen den Versuch, das Verfahren bereits zu Beginn zu delegitimieren, als angeblich übertriebene Reaktion der Bundesanwaltschaft auf die „Sächsischen Verhältnisse“ darzustellen und die Folgen der Taten für die Geschädigten zu bagatellisieren.

Die Verteidigung hatte es versäumt, ihre Bedenken gegen die Anklageschrift vor Eröffnungen der Hauptverhandlung beim Gericht anzumelden. Damit steht aus Sicht der Nebenklage fest, dass die Verteidigung ihre Argumentation, die den Angeklagten zur Last gelegten Taten hätten nicht als versuchter Mord an unseren Mandanten angeklagt und auch beim Jugendschöffengericht des Amtsgerichts Dresden verhandelt werden können, selbst nicht überzeugt. Verständlicherweise hat die Verteidigung jedoch ein Interesse daran, dass rechte Gewalttaten eben nicht durch eine nicht-sächsische Anklagebehörde verfolgt werden, kann man sich erfahrungsgemäß bei der Generalstaatsanwaltschaft Dresden doch sicher sein, dass dieser die Bildung einer rechten Gruppierung die organisiert Geflüchteten, Andersdenkenden und Flüchtlingsunterstützern nach dem Leben trachtet nicht in den Sinn gekommen wäre.

Während der mehrstündigen Hauptverhandlung, die geprägt war durch das Verlesen von Anträgen der Verteidigung, wurden alle Prozessbeteiligten daher ausführlich über den Tratsch auf den Gerichtsfluren, die unberechtigte Schelte an der sächsischen Justiz und die verschwendeten Steuergelder für den Umbau einer Geflüchtetenunterkunft zum Gerichtssaal informiert. Die einzige sachliche Auseinandersetzung mit den angeklagten Taten erfolgt durch die Verteidigung der Angeklagten Kleinert als diese erklären ließ, dass sie die Taten begangen habe, sich nunmehr aber von diesen distanziere und Reue zeigen wolle. Der Verteidiger stellte auch in Aussicht, dass seine Mandantin sich bei den Geschädigten entschuldigen wolle. Die anwesenden Nebenkläger_Innen sprach der Verteidiger jedoch zu keinem Zeitpunkt an. Diese Ignoranz und das sofortige Herunterspielen der Taten unter Hinweis darauf, dass keiner der Geschädigten weitgehende körperliche Verletzungen davon getragen habe, zeigten deutlich, dass es dem Verteidiger nicht darum ging, eine ernsthafte Auseinandersetzung seiner Mandantin mit den Taten darzustellen.

Leider gelang es dem Gericht nicht, die weitschweifigen und neben der Sache liegenden Ausführungen der Verteidigung nachhaltig zu unterbinden. Trotz mehrfacher Intervention der Nebenklage ließ das Gericht die Verteidigung in der Selbstdarstellung als großer Aufklärer einer Verschwörung zu Lasten der Angeklagten gewähren und gab somit den ersten Hauptverhandlungstag zu großen Teilen der Verhöhnung der Geschädigten preis.

Es bleibt abzuwarten, ob das Gericht in der Lage sein wird, dieses Verhalten der Verteidigung in Zukunft zu unterbinden. Die Absetzung des zweiten Hauptverhandlungstages spricht zunächst nicht dagegen, machte das Gericht doch den Eindruck die gestellten Anträge zügig abzuarbeiten, deren offenkundige Erfolglosigkeit schnell festzustellen und in der kommenden Woche mit der Hauptverhandlung und ersten Einlassungen der Angeklagten fortzufahren.

Der nächste Hauptverhandlungstag findet am 14.03.2017, 9:30 Uhr statt.

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