20.12.2017

Ein Bumerang der Verteidigung Schulz und: in kleinen Schritten Richtung Urteil

Am letzten Verhandlungstag vor der Weihnachtspause zeigte sich erneut, dass die Verteidigung insgesamt kein Konzept hat und ihre Anträge teils aufs Gradewohl stellt: Die Verteidigung Schulz hatte die Vernehmung einer Ermittlungsbeamtin aus dem Komplex Freie Kameradschaft Dresden beantragt. Diese Beamtin, so die Verteidigung, würde bestätigen, dass die Aussagen des Angeklagten Schulz für erhebliche Aufklärung in dem Verfahren gegen die Kameradschaft gesorgt hätten. Die Aussage der Zeugin belegte allerdings nahezu das Gegenteil: Continue reading “20.12.2017”

08.12.2017

„Ich kann kein Nazis sein, mein Hund hat ja einen türkischen Namen…“

Am einzigen Hauptverhandlungstag in dieser Woche lief die vom Gericht gesetzte Frist zur Stellung von Beweisanträgen aus. Daher nutzen mehrere Verteidiger sowie die Nebenklage Wohnprojekt Overbeckstraße diese Chance und stellten eine Vielzahl von Beweisanträgen.

Der Verteidigung Knobloch ging es mit ihren Anträgen hauptsächlich darum, die Einlassung ihres Mandanten zu untermauern. So beantragten die Verteidiger die Vernehmung der Person, die am Vortag des Anschlages auf die Mangelwirtschaft an der rassistischen Blockade angegriffen worden sein soll sowie eine weitere Zeugin und eine Nebenklägerin aus der Mangelwirtschaft, die nach diesem vermeintlichen Angriff an der Blockade ein Gespräch geführt haben sollen. Continue reading “08.12.2017”

28.11.2017

„Er war schon jemand, der kein Blatt vor den Mund nahm…“

Am 61. Hauptverhandlungstag wurden vor dem OLG Dresden auf Antrag seines Verteidigers die JVA-Psychologen des Angeklagten Seidel gehört. Deren Vernehmung sollte wohl dazu dienen, das Strafmaß des Angeklagten Seidel zu senken, da er besonders unter der Untersuchungshaft gelitten habe. Untersuchungsgefangene denen die Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung vorgeworfen wird, stehen unter besonderen Restriktionen, wie z.B. Besuche nur hinter einer Trennscheibe. Im vorangegangenen Termin hatte der Angeklagte die vollumfängliche Entbindung der Psychologen von ihrer Schweigepflicht erklärt. Offensichtlich hatte die Verteidigung nicht bedacht, dass die besonderen Haftbedingungen ohnehin durch die Gerichte bei der Strafzumessung berücksichtigt werden. Continue reading “28.11.2017”