27.09.2017

Autoritäre Charaktere und: keine Reue, keine Einsicht

Am heutigen Tage, dem letzten vor der Herbstpause des OLG – es wird erst am 17.10.2017 weiterverhandelt – sollten ursprünglich nur Beschlüsse zu gestellten Beweisanträgen verkündet und noch weitere Dokumente verlesen werden.

Im Anschluss erhielten die Angeklagten Justin S. und Patrick Festing Gelegenheit, Angaben zu ihren persönlichen Verhältnissen, ihrem familiären und persönlichen Lebenslauf, zu machen. Justin S. erzählte unsicher, das Gericht musste zahlreiche Nachfragen stellen, um etwas zu erfahren. Ganz anders der Angeklagte Festing. Continue reading “27.09.2017”

26.09.2017

Aussagen aus einem „ausgedealten“ Strafverfahren – Aufklärung unmöglich

Am Dienstag wurde der Dresdner Staatsanwalt Dr. Richter vernommen. Richter führt zu Zeit die Anklage in den verschiedenen Strafverfahren gegen Mitglieder der Freien Kameradschaft Dresden, die mehrfach mit der Gruppe Freital bei Aktionen kooperiert hatte, so bei den Ausschreitungen in Heidenau und bei dem Angriff auf das Hausprojekt Overbeckstraße. Richter sollte zu den Aussagen der vor wenigen Wochen Verurteilten FKD-Mitglieder St. und Neumann in dem gegen sie beim Landgericht Dresden geführten Strafverfahren vernommen werden. Die beiden wurden zu Freiheitsstrafen in Höhe von drei Jahren und drei Monaten verurteilt, das Urteil ist aber noch nicht rechtskräftig und beide haben gegenüber dem OLG Dresden mitgeteilt, dass sie keine Angaben machen werden. Continue reading “26.09.2017”

22.09.2017

„Wer Wind sät, wird Sturm ernten“

Der 49. Hauptverhandlungstag war einer der bislang kürzesten. Der einzige Zeuge war ein Nachbar des Linke-Stadtrats Richter, der die Explosion des Autos gesehen hat. Er gab an, zunächst einen Knall gehört zu haben, wie wenn jemanden „eine Wartburg-Tür“ zuschlagen würde. Der zweite Knall sei heftiger gewesen und habe ihn dazu bewogen zum Fenster zu gehen und nachzuschauen was da los sei. Er habe dann auf den Fahrersitz etwas brennen sehen, „wie eine Lunte“ und dann sei es im Fahrzeug zur Explosion gekommen. Eine Person habe er vor der Explosion in Richtung Weißeritz weglaufen sehen. Sein Sohn habe dann dem Herrn Richter Bescheid gesagt. Auf die Idee die Polizei zu rufen sei er nicht gekommen, er sei davon ausgegangen, dass das der Betroffene selbst machen würde. Lediglich sein Sohn habe Fotos von dem beschädigten Fahrzeug angefertigt. Dabei handelt es sich mutmaßlich um die Fotos die später auf den Facebook-Seiten der Angeklagten aufgetaucht sind.

Auf Nachfrage des Nebenklagevertreters der „Mangelwirtschaft“ gab der Zeuge an, dass er von dem Angriff auf das Fahrzeug nicht überrascht gewesen sei. Schließlich habe der Stadtrat Richter die Einwohner Freitals als „Ronnys und Chantalles“ bezeichnet und „wer Wind sät, wird Sturm ernten“. Auf diese Aussage reagierten zumindest einige Angeklagte mit einem feixenden Lachen. Einmal mehr wurde den Angeklagten von einem Bewohner Freitals vermittelt, dass die angeklagten Taten auf Verständnis und zumindest keine Ablehnung stießen bzw. vermeintlich gerechtfertigt seien.

Schließlich hatte das Gericht noch ergänzende Fragen an die Angeklagten Schiefner und Festing hinsichtlich der Beteiligung der Angeklagten Kleinert an den Sprengversuchen in Königsbrück– die im Selbstleseverfahren eingeführten Chats legten das nahe – und ob Ende Oktober noch weitere Anschläge auf den Geschädigten Richter geplant gewesen seien. Hinsichtlich Richter sagte der Angeklagte Festing „eigentlich nicht“, zu allem anderen konnten die Angeklagten mangels Erinnerung keine Angaben mehr machen.

20.09.2017

Zusammenarbeit militanter Nazigruppen  und: die Chats bilden das Innenleben der Gruppe, ihre Entwicklung und die Dynamiken, aus denen die Taten entstanden sind, anschaulich ab.

Am heutigen Tag wurde die Vernehmung eines Polizeibeamten des OAZ fortgeführt. Dieser Beamte ist der Hauptsachbearbeiter im Ermittlungskomplex Freie Kameradschaft Dresden, und sollte zu seinen Befragungen der FKD-Mitglieder Stanelle und Neumann befragt werden, die gegenüber dem OLG die Aussage verweigert hatten. Beide wurden kürzlich vom Landgericht Dresden unter anderem wegen dieses Angriffs verurteilt, das Urteil ist allerdings noch nicht rechtskräftig.

Der Zeuge gab an, Stanelle habe ausgesagt, beim Angriff auf die Mangelwirtschaft hab von den späteren Angreifern unter der Brücke keiner Bedenken geäußert. Die Angeklagte Kleinert habe plangemäß einen Baseballschläger mitgebracht.

Stanelle habe Angegeben, der Angeklagte Schulz sei bei den Ausschreitungen in Heidenau besonders aggressiv und militant aufgetreten, bei einem Angriff auf die Flüchtlingsunterkunft in der Dresdner Podemusstraße, an dem sich die Freitaler beteiligt hatten, wären Schulz und Festing beteiligt gewesen, Schulz habe Steine auf das Haus geworfen.

Das FKD-Mitglied Neumann habe ihm gegenüber in drei Vernehmungen Angaben gemacht.

Zur dem Angriff auf die Mangelwirtschaft gab er an, er habe sich erschrocken, als er die Größe der Sprengkörper sah, die zusammen mit den Buttersäureflaschen in das Gebäude geworfen werden sollten. Er habe sich deshalb nicht an der Aktion beteiligt. Das Landgericht Dresden hatte ih wegen dieser Angabe nur wegen Beihilfe zu dem Angriff verurteilt.

Der Kontakt zwischen FKD und Freitalern sei überwiegend über den Angeklagten Knobloch gelaufen.

Im Anschluss schloss das Gericht das im Sommer angeordnete Selbstleseverfahren mit zahlreichen Gutachten und großen Teilen der Chatprotokollen ab. Die Dokumente wurden damit allein durch die Durchführung des Selbstleseverfahrens, bei dem allen Prozessbeteiligten die Möglichkeit gegeben wird, Kenntnis der genannten Dokumente zu nehmen, in die Beweisaufnahme eingeführt, ohne dass sie tatsächlich in öffentlicher Hauptverhandlung thematisiert worden sind. Immerhin hatte das Gericht, im Gegensatz zur Praxis vieler anderer Staatsschutzsenate, die wichtigsten Chatprotokolle in den vergangenen Wochen in der Hauptverhandlung verlesen und in Augenschein genommen, so dass öffentlich wurde, welch menschenverachtende Ideen und Pläne die Angeklagten untereinander austauschten.

Im Anschluss gab die Nebenklage eine Erklärung zu den im Selbstleseverfahren eingeführten Dokumenten ab. Dabei wurde insbesondere herausgearbeitet, dass die Chatprotokolle voller fremdenfeindlicher, antisemitischer und rassistischer Beiträge der Angeklagten waren. Ebenfalls lies sich an Hand der Chatprotokolle nachvollziehen, dass sowohl der Angriff auf die Mangelwirtschaft als auch die Geflüchteten in der Wilsdruffer Straße von langer Hand geplant und allen Chatteilnehmern bekannt waren. Einher mit den Planungen dieser beiden Anschläge gingen immer eindeutiger Vernichtungsfantasien einiger Angeklagter, denen sie im Chat freien lauf ließen. Die im Selbstleseverfahren eingeführten Chats bilden das Innenleben der Gruppe, deren Entwicklung und die Dynamiken aus denen die Taten entstanden sind anschaulich ab. Umso verwunderlicher ist es, dass die Verteidigung den Abschluss des Selbstleseverfahrens nicht zum Anlass nahmen, für ihre Mandanten wichtige oder im Falle der Angeklagten möglicherweise auch teilentlastend zu verstehende Beiträge im Rahmen einer Erklärung zu thematisieren.

19.09.2017

Heidenau, Heß, Hass und Hetze – Facebook als Plattform der Gruppe Freital

Zunächst wurde die Befragung eines Zeugen fortgesetzt, dessen Vernehmung am 31.07.2017 abgebrochen werden musste, weil er – offensichtlich unter dem Druck der Befragung – ambulant behandelt werden musste. Der Zeuge hatte in der Nacht vom 18. auf den 19.10.2015 den Angriff auf das Wohnprojekt Overbeckstraße 26 von einer Nachbarwohnung aus beobachtet und die Polizei benachrichtigt. Der Zeuge war erneut offensichtlich nicht bereit, sein Wissen mitzuteilen. Er hatte beispielsweise gegenüber der Polizei relativ detaillierte Angaben zu den Wohnverhältnissen in dem Hausprojekt gemacht, an die er sich nun nicht mehr erinnern wollte. Continue reading “19.09.2017”

05.09./06.09.2017

Mühsame Beweisaufnahme und: die Innenkommunikation der Gruppe Freital – eifrige Nazi-Aktivisten

Die Beweisaufnahme bewegte sich in dieser Verhandlungswoche zwischen zwei Polen: einerseits die Inaugenscheinnahme von Ausdrucken des „Geheimchats“ zwischen den Gruppenmitgliedern, andererseits die Vernehmungen von Zeugen, von denen sich das Gericht Informationen über die Persönlichkeit und die inneren Einstellungen der Angeklagten erhofft.

Am Dienstag wurde zunächst ein Zeuge vernommen, der in der Zeit vor der Festnahme des Angeklagten Schiefner mit diesem in einem Wohnheim für Auszubildende gewohnt hatte. Continue reading “05.09./06.09.2017”