Zur Sprengung des PKW des Linken-Politikers Richter, Termine bis März 2018 und: Sommerpause bis 31. Juli.
Die Hauptverhandlung begann mit einer Erklärung der Verteidigung Schulz zur Vernehmung des KHK Matyjaszczuk. Die Erklärung hinterließ viele Fragezeichen, denn sie bezog sich in großen Teilen nicht auf die Aussage des Zeugen in der Hauptverhandlung, sondern auf Vernehmungsprotokolle aus der Ermittlungsakte. Die Verteidigung schilderte Aussagen des Ver-nehmungsbeamten, die so nicht in der Hauptverhandlung getätigt worden sind, nur um behaupten zu können, die Aussagen des Angeklagten Schulz gegenüber der Polizei hätten die Ermittlungen in wesentlichen Bereichen gefördert. Genau das Gegenteil hatte der Zeuge angegeben: die Aussage habe für die maßgeblichen Vorwürfe nichts wirklich Neues ergeben.
Anschließend wurde ein weiterer Beamter des LKA Sachsen vernommen, der dort für die Ermittlungen in Zusammenhang mit Sprengsätzen zuständig ist. Der Zeuge hatte im Wrack des gesprengten PKW des Stadtrats der Partei Die Linke Richter die Auswirkung der Sprengung untersucht und Reste der Sprengmittel zur Identifikation gesammelt. Dies hatte der Zeuge darüber hinaus fotografisch dokumentiert.
Zunächst zeigten die Bilder eindrucksvoll, dass der PKW durch die Sprengung vollständig zerstört wurde. Das Autodach zeigte Auswölbungen, die von durch die Explosion weggesplittertem Material herrühren müssen. Die Scheiben waren vollständig zerstört, wobei sich, ausser auf der Beifahrerseite, praktisch keine Glassplitter im Auto befanden. Dies erklärte der Beamte damit, er gehe davon aus, dass die Beifahrerscheibe eingeschlagen wurde, um den Sprengsatz in das Auto zu werfen. Dabei seien Scherben ins Auto gefallen. Die Sprengung selbst habe die übrigen Scheiben zerstört, aber die Scheiben und Scherben weggeschleudert, so dass diese nicht ins Auto fielen. Ansonsten sei das Auto so verzogen gewesen, dass die Autotüren nicht mehr geschlossen hätten. Unter dem Fahrersitz habe sich ein großes Loch in der Sitzschale befunden, dass durch massiven Druck entstanden sei.
Die Ermittler seien frühzeitig von der Sprengung durch einen pyrotechnischen Gegenstand ausgegangen, weil sie ein solches Schadensbild aus der Vergangenheit bereits kannten.
Der Sitz auf der Beifahrerseite sei durch Hitze angeschmolzen gewesen. Es hätten sich Reste einer PET-Flasche gefunden. In diese Flasche seien Pappreste eingeschmolzen gewesen. Es hätten sich Schmauchspuren daran befunden.
Der Zeuge erklärte zunächst, er sei sicher, dass in dem Wagen nur eine Explosion durch einen pyrotechnischen Gegenstand stattgefunden habe. Er gehe davon aus, dass es sich dabei um einen Cobra 12 Sprengsatz gehandelt hätte, denn er habe entsprechende Etikettenreste im PKW gefunden und diese mit Cobra-Sprengsätzen verglichen; es habe eine Übereinstimmungen mit den Etiketten der Cobra 12 gegeben.
Als dem Zeugen vorgehalten wurde, dass der Angeklagte Festing angegeben habe, einen Cobra 12 sowie eine mit Kieselsteinen und Schwarzpulver locker nur teilweise gefüllten Colaflasche, mit einer Zündschnur durch den Deckel versehen zur Sprengung verwendet zu haben, konnte er diese Angaben mit dem Spurenbild in Einklang bringen: er gehe davon aus, dass die massive Explosion des Cobra 12 die Colaflasche zerfetzt, die Steine teilweise weggesprengt und das Schwarzpulver entflammt habe. Hierzu würden die thermischen Spuren auf dem Beifahrersitz passen. Eine erfolgreiche Zündung der präparierten Flasche hielt er für unwahrscheinlich.
Er habe Reste von Klebeband sowohl an der Flasche als auch and en Resten des Sprengsatzes gefunden. Dies und die in die Flasche eingebrannten Reste von Pappe würden darauf schließen lassen, dass diese mit dem Cobra 12 zusammengeklebt gewesen sei, Dies hatte der Angeklagte Festing allerdings anders angegeben. Zumindest hätten die beiden Gegenstände bei der Explosion allerdings nebeneinander liegen müssen.
Im Anschluss verkündete der Vorsitzende, dass geplant sei, alsbald Termine für Januar und Februar 2018 zu bestimmen.
Die Verteidigung des Angeklagten Weiss beantragte Sachver-ständigengutachten zu den bereits in Augenschein genommenen Videos einzuholen, mit denen die Angeklagten ihre Sprengversuche dokumentiert hätten. Ein Videospezialist würde bestätigen, dass die Angeklagten sich auf den Videos nicht weiter als etwa 10 Meter von den Sprengsätzen entfernt hätten. Hieraus könne der Schluss gezogen werden, dass diese nicht davon ausgegangen seien, dass eine Explosion der Cobra-Sprengsätze lebensgefährlich sei, weil sie sich sonst weiter entfernt hätten. Diese Art von „Verbrecherlogik“ wird allerdings konterkariert von der Tatsache, dass der Angeklagte Festing vor jedem Einsatz der Sprengsätze die Zündschnüre verlängerte, um nach dem Zünden einen größeren Sicherheitsabstand herstellen zu können, von den entsprechenden Kommentaren der Gruppenmitgliedern sowohl auf Facebook-Seiten als auch im Gruppenchat und der weiteren Diskussion der Mitglieder untereinander, ganz abgesehen.
Der GBA regte an, einen Sachverständigen für Türen und Fenster damit zu beauftragen, zu prüfen, ob das Fenster in der Wohnung Bahnhofstraße tatsächlich vor der Explosion gekippt gewesen sein kann, wie dies der Angeklagte Festing behauptet, oder ob dies aufgrund der Position des Kippgestänges ausgeschlossen werden kann.
Die Hauptverhandlung wird erst nach der Sommerpause am Montag den 31.7.2017 fortgesetzt.