13.06.2017

„Der war aber eher so von uns, weniger FKD“

Der 27. Hauptverhandlungstag beschäftigte sich im Schwerpunkt mit dem Angriff auf das Hausprojekt Mangelwirtschaft. Der erste Zeuge, ein Polizeibeamter, schilderte, dass er die von den Beamten vor Ort gesicherten beiden Flaschen mit Buttersäure, die furchtbar gestunken hätten, eine davon zerstört, an der anderen war ein pyrotechnischer Gegenstand befestigt, verpackt in eine Pappverpackung LKA geschickt und eine Lichtbildmappe erstellt habe. Im LKA sollte eine Untersuchung auf Fingerabdrücke, DNA und Art der in den Flaschen befindlichen Flüssigkeit erfolgen. Auf Grund des Geruchs nach Erbrochenem und faulen Eiern habe er es aber für sich als Buttersäure identifiziert.

Da der Zeuge schnell entlassen werden konnte, nutzte das Gericht die Gelegenheit und stellte ergänzende Fragen an den Angeklagten Festing. Dieser sagte aus, dass er und der Angeklagte Schulz bereits im August – also vor dem Anschlage auf die Geflüchtetenwohnung in der Bahnhofstraße – Sprengversuche mit einer Kugelbombe unternommen hätten, diese habe aber nicht gezündet. Zu den Ausschreitungen in Heidenau befragt, gab Festing an, dass er und die Angeklagten Justin S., Schulz und Seidel, sowie vielleicht auch der Angeklagte Knobloch, über zwei Tage daran aktiv teilgenommen hätten. Die freie Kameradschaft Dresden (FKD) sei dort ebenfalls beteiligt gewesen. Die FKD habe auch als größere Gruppe an einer “asylfeindlichen” Demonstration vor dem Leonardo-Hotel in Freital teilgenommen. Sowohl er als auch der Angeklagte Knobloch hätten Kontakt zu der Gruppe gehalten. Knobloch habe aber, genauso wie er, mehr zur Gruppe Freital gehört. Damit bestätigte der Angeklagte Festing nicht nur, dass die Angeklagten mit der FKD – deren mutmaßliche Mitglieder teilweise u.a. wegen des Verdachts der Bildung einer kriminellen Vereinigung und Körperverletzungsdelikten in Untersuchungshaft sitzen – zusammenarbeiteten und sich gegenseitig auch fernab des Angriffs auf die Mangelwirtschaft unterstützten. Vielmehr lässt sich daraus, dass Festing sowohl sich als auch Knobloch der Gruppe Freital zuordnet darauf schließen, dass diese und damit die hier Angeklagten tatsächlich ein eigenes Gruppeverständnis und eine abgrenzbare Struktur hatten.

Ein weiterer Polizeibeamter schilderte seine Eindrücke vom Tatort in der Bahnhofstraße. Dort habe er sowohl in der Küche als auch noch auf der der Wohnung gegenüberliegenden Straßenseite Splitter des zerstörten Fensters aufgefunden. Während der Tatortarbeiten hätten sie die Küche abgesperrt und sichergestellt, dass keiner der Bewohner den Raum betreten konnte. Am Rande des Tatorts sei ihm noch eine Personengruppe aufgefallen, aus der heraus eine Frau lautstark geäußert haben soll, dass in der angegriffenen Wohnung doch „nur Drogendealer“ wohnen würden, worauf diese einen Platzverweis bekam. Der Zeuge war einen Tag später auch zum Tatort des zerstörten Büros der Partei „DIE Linke“ gerufen worden und hatte den Tatort abgesichert. Warum und durch wen bereits nach diesem Anschlag angeordnet wurde, die Videoüberwachung der Aral-Tankstelle zu sichern, konnte er nicht mehr sagen. Mithin war der Zeuge auch nicht zu der Frage aussagefähig, warum in Polizeikreisen offensichtlich bereits zu diesem Zeitpunkt der Verdacht auf die Gruppe fiel die sich regelmäßig an der Tankstelle gegenüber dem Freitaler Polizeirevier traf.

Als vorletzte Zeugin war nochmals eine Nebenklägerin aus dem Hausprojekt „Mangelwirtschaft“ in der Overbeckstraße geladen. Sie erläuterte die Rechnung für die beschädigten Fenster. Durch erhebliche Eigenleistungen hielt sich der Schaden mit wenigen hundert Euro trotz des massiven Angriffs auf das Haus in Grenzen.

Zum Abschluss wurde ein Beamter aus Dresden vernommen der zum Tatort „Mangelwirtschaft“ unmittelbar nach dem Angriff gerufen worden war. Er habe die zerstörten Scheiben gesehen, die Buttersäure gerochen und mit den Bewohnern gesprochen. Diese seien ruhig und nicht aggressiv ihm gegenüber aufgetreten. Er selbst habe das Haus nicht betreten, sondern einen Auszubildenden die Fotos von den Beschädigungen anfertigen lassen. An Hand der Schadensbilder konnte der Zeuge nicht klar sagen, ob die zerstörten Scheiben von Bewurf mit Pyrotechnik oder Steinen herrührten oder doch eingeschlagen worden sind. Jedoch hat er an mehreren Fenstern Schmauchspuren gesehen. Die Unterstellung einiger Verteidiger, die Bewohner des Hausprojekts seien unkooperativ zu ihm, vermummt und mit Verteidigungswaffen ausgestattet gewesen, bestätigte er nicht. Die weiteren Versuche der Verteidigung, den Zeugen mit Detailfragen unglaubwürdig zu machen wies die Bundesanwaltschaft mit dem Hinweis, dass nach anderthalb Jahren Erinnerungslücken und fehlende Detailerinnerungen auch bei Polizeibeamten lebensnah seien, zurück. Dennoch zeigten sowohl Nachfragen des Gericht sowie der anderen Prozessbeteiligten, dass dem Angriff auf die Mangelwirtschaft von Seiten der Polizei keine größere Bedeutung beigemessen wurde. Eine wirkliche Spurensicherung hat nicht stattgefunden. Dies zeigt deutliche, dass sowohl die Gefährlichkeit des Angriffs als auch die politische Motivation für die Tat für die handelnden Beamten keinerlei Bedeutung hatte. Vielmehr behandelten sie den Überfall auf das Wohnprojekt eher gleichgültig wie eine banale Sachbeschädigung.

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