28.06.2017

Antrag der Nebenklage: Angriff auf Wohnprojekt Overbeckstraße war versuchter Mord

Am heutigen Tag wurde zunächst die Vernehmung des Polizeibeamten von gestern beendet. Es wurde nochmals deutlich, dass die Datenträger und Handys lediglich sehr schematisch nach den Kriterien durchsucht wurden, die am Anfang der Ermittlungen der StA Dresden eine Rolle spielten: Sprengsätze, Pyrotechnik und ähnliches. Ideologie, Rassismus und NS-Verherrlichung spielten keine oder nur untergeordnete Rollen bei den Ermittlungen. Obwohl es im Laufe der Ermittlungen mehrere Zäsuren gab, insbesondere als aus Sicht der Polizei ein Organisationsdelikt, also die Aktivität einer kriminellen oder terroristischen Vereinigung ins Zentrum des Interesses rückte, wurden die Datenträger nicht in Hinblick auf diese Ermittlungsrichtung neu untersucht. Continue reading “28.06.2017”

27.06.2017

Kronzeugenregelung für Schulz und Festing unwahrscheinlich und: Generalstaatsanwaltschaft Dresden blockierte Ermittlungen

Ein weiteres Mal wurde heute KHK Matyjaszczuk vom LKA Sachsen gehört, der gemeinsam mit drei weiteren Beamten die Hauptermittlungen im vorliegenden Fall geleitet hatte.

Zunächst ging es um einen USB-Stick, der beim Angeklagten Festing gefunden wurde und der unter anderem Anleitungen zum Bau von Rohrbomben enthielt. Festing hatte erklärt, er habe diesen Stick von einem Bekannten über den Mitangeklagten Seidel erhalten. Die Polizei hatte dies schlicht geglaubt und keine weiteren Ermittlungen angestellt.

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23.06.2017

„Da kam nichts Substanzielles“

Die Vernehmung des Polizeibeamten Matyjasczcuk wurde am 31. Hauptverhandlungstag mit der Beschuldigtenvernehmung des Angeklagten Wendlin fortgesetzt. Der Angeklagte habe in seiner Vernehmung habe zwar zugegeben, an dem Anschlag auf die Geflüchtetenwohnung in der Wilsdruffer Straße zugegeben, sagte aber nach Einschätzung des Zeugen nichts Substantielles. Erst nach Intervention seines Anwalts habe er Angaben zur Teilnahme am Gruppenchat gemacht. Insgesamt seien die Aussagen von Unwillen und Einschränkungen geprägt gewesen. Immer wieder habe der Angeklagte betont, bei Taten, die ihm nachgewiesen werden können, volltrunken gewesen zu sein und sich deswegen nicht erinnern zu können. Continue reading “23.06.2017”

21.06.2017

Der Angeklagte Festing präsentiert nichts neues sondern referiert Aktenwissen

Der 30. Hauptverhandlungstag begann mit einer abenteuerlichen Erklärung der Verteidigung Seidel zum medizinischen Sachverständigengutachten vom Vortag. Weil dem Sachverständigen bislang keine tödlichen Verletzungen durch die hier genutzten Sprengsätze bekannt gewesen seien, sei es nahezu auszuschließen, dass einer der Angeklagten eine Tötung in Betracht gezogen habe.

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20.06.2017

Rechtsmedizinisches Gutachten: „Potentiell tödlich wäre das auf jeden Fall gewesen.“

Am heutigen Hauptverhandlungstag wurde erneut der Kriminaltechniker Forster sowie der Rechtsmediziner Prof. Rothschild aus Köln als Sachverständige gehört.

Zu der Vernehmung dieser Sachverständigen muss zunächst klargestellt werden, dass es für die Frage, ob die Angeklagten jedenfalls für den Anschlag auf die Wohnung in der Wilsdruffer Straße wegen versuchtem Mord zu verurteilen sind, nicht darauf ankommt, ob die Bewohner sich konkret in Lebensgefahr befunden haben. Continue reading “20.06.2017”

14.06.2017

Zur Lebensgefährlichkeit der illegalen Sprengsätzen und: ein Sprenggutachten mit erkennbaren Mängeln zu Gunsten der Angeklagten

Der heutige Verhandlungstag war der Auftakt der bis zur Sommerpause terminierten Beweisaufnahme zur Gefährlichkeit der von der Gruppe Freital verwandten Cobra-Pyrotechnik. Während die sächsische Polizei, die Staatsanwaltschaft Sachsen aber natürlich auch die Verteidigung keine Gelegenheit auslassen, diese Sprengsätze verharmlosend als „Böller“ (wahlweise „Polen-“ oder „Tschechen-“) zu bezeichnen, hatten Zeugen immer wieder die Wirkung mit der von „Handgranaten“ verglichen. Der Generalbundesanwalt hat im Verfahren immerhin den Anschlag auf die Bewohner der Wohnung Wilsdruffer Straße als versuchten Mord angeklagt.

Der Kriminaltechniker des Bundeskriminalamts Forster wurde daher damit beauftragt, die Anschläge in der Bahnhofstraße und der Wilsdruffer Straße räumlich nachzustellen und mit den vermutlich dort verwandten Sprengsätzen sogenannte „Vergleichssprengungen“ durchzuführen. Diese Sprengungen wurden mit einer speziellen Kamera aufgezeichnet, die extreme Zeitlupe und damit die Berechnung der Geschwindigkeit von Explosionssplittern ermöglicht. Für den Anschlag Bahnhofstraße wurden auch mit Leder bespannte Gelee-Blöcke in den Splitterflug gestellt um zu versuchen, die möglichen Verletzungswirkung der fliegenden Splitter festzustellen.

Ein Rechtsmediziner wurde im übrigen damit beauftragt, auf der Basis der Ermittlungsakte und des kriminaltechnischen Gutachtens ein eigenes Gutachten über die möglichen Verletzungen, die durch die Explosionen bei den Bewohnern der Wohnungen hätten verursacht werden können, zu erstellen. Sachverständige Forster wurde heute vernommen, in der kommenden Woche werden beide Sachverständige vor Ort sein, da ihre Gutachten sich ja auf einander beziehen.

Bereits am Anfang der Erstattung des Gutachtens wurde allerdings deutlich, dass dieses teilweise unter falschen, die Gefährlichkeit des Anschlages Wilsdruffer Straße geringer als tatsächlich erscheinen lassenden, Voraussetzungen erstellt wurde. Der Sachverständige Forster hatte nämlich zentrale Aussagen der Angeklagten gegenüber der Polizei, insbesondere zur den eingesetzten Sprengmitteln, nicht mitgeteilt bekommen. Tatsächlich ist auch nach den Aussagen der Angeklagten Justin S. und Festing davon auszugehen, dass sowohl in der Bahnhofstraße, als auch in der Wilsdruffer Straße sogenannte Cobra 12-Pyrotechnik eingesetzt wurde. Für die „Vergleichssprengungen“ zum Anschlag Wilsdruffer Straße wurden trotzdem pyrotechnische Sprengsätze des Typs „Super Cobra 6 Topf“ verwendet, die etwa 20 % weniger Sprengmittel enthalten, als die nach den Geständnissen verwendeten Cobra 12 und im übrigen noch nie, weder in Aussagen der Angeklagten, noch von Zeugen oder in der internen Gruppenkommunikation, Erwähnung fanden.

Auch der Umstand, dass bei den „Vergleichssprengungen“ zum Anschlag Bahnhofstraße Gelee-Blöcke zur Feststellung von Splittereinschlägen aufgestellt wurden, nicht aber bei den „Vergleichssprengungen“ zum Anschlag Wilsdruffer Straße irritierte: Der Anschlag auf die Geflüchtetenunterkunft dort erfolgte, während sich mehrere Personen in der Küche aufhielten. Ein Nebenkläger befand sich nur Sekunden, bevor die Sprengsätze gezündet wurden direkt vor dem Fenster, in das durch die Explosion ein kinderkopfgroßes Loch gesprengt wurde, das nicht nur die Scheibe, sondern auch den Fensterrahmen und Teile der Wand in Splitter verwandelte. Eine Person lag in einem der Küche benachbarten Zimmer auf dem Bett. Es hätte nahegelegen in der Vergleichssprengung zu diesem Anschlag entsprechende Gelee-Blöcke aufzustellen.

Gleichwohl stellte sich bei der weiteren Befragung heraus, dass die kriminaltechnische Untersuchung zumindest für den Fall, dass das rechtsmedizinische Gutachten, das schriftlich bereits vorliegt, eine Lebensgefährdung für in den betroffenen Wohnungen befindliche Personen bestätigt, Verwendung finden kann: alle zu kritisierenden Abweichungen in der Gutachtenerstellung waren positiv für die Angeklagten, weil die Verwendung von weniger gefährlichen Sprengsätzen, als tatsächlich verwendet wurden, zu Grunde gelegt wurde.

Als Fazit des Verhandlungstages stellte die Nebenklage Wilsdruffer Straße abschließend fest, dass drei Aspekte des Gutachtens des kriminaltechnischen Sachverständigen hervorzuheben sind:

Trotz der erkennbaren Mängel des Gutachtens kann dieses zu Grunde gelegt werden, weil bei Verwendung eines „Cobra 12“- Sprengsatzes die Schäden größer, die Splittergeschwindigkeiten gravierender gewesen wären. Das Gutachten geht also von einer geringeren als der tatsächlichen Gefährlichkeit des Anschlages aus und kommt trotzdem zu lebensgefährlichen Auswirkungen.

Die Angaben der Angeklagten zu den Ablageorten der Sprengsätze sind eindeutig in Frage gestellt. Der Angeklagte Festing hat behauptet, den Anschlag in der Bahnhofstraße alleine durchgeführt zu haben. Den Sprengsatz habe er in den Spalt des gekippten Fensters gesteckt. Diese Schilderung widerspricht nach den Feststellungen des Sachverständigen den Schadensbildern vor Ort.

Die Angaben der Angeklagten zum Anschlag Wilsdruffer Straße, sie hätten die Sprengsätze, anders als geplant, auf das Fensterbrett gelegt, um die Gefährlichkeit der Explosion zu verringern, sind durch die Aussagen des Sachverständig erheblich in Zweifel gezogen. Dieser beschreibt das Schadensbild so, dass es wahrscheinlicher ist, dass die Sprengsätze tatsächlich, wie geplant, mittels doppelseitigem Klebeband direkt auf die Fensterscheibe geklebt wurden. Die Angaben der Angeklagten scheinen also lediglich darauf gerichtet zu sein, eine geringere Strafe zu erzielen.

Auch wenn der Sachverständige angab, selbst von der immensen Wirkung dieser Pyrotechnik erstaunt gewesen zu sein, muss doch festgehalten werden, dass die Angeklagten ja nicht nur durch ihre Sprengversuche, sondern auch durch die bereits durchgeführten Anschläge gegen den PKW des Linkenpolitikers Richter, eine Briefkastenanlage sowie das Büro der Linken direkte Erfahrungen mit der Sprengwirkung gesammelt hatten. Die Angeklagten wussten damit genau, welch hochbrisanten Sprengsätze sie da direkt gegen Menschen einsetzten. Genau dies war ja auch der Grund dafür, dass der Angeklagte Festing vor den Anschlägen die Zündschnüre verlängerte – bei der Explosion wollten die Angeklagten sich in sicherer Entfernung befinden.

13.06.2017

„Der war aber eher so von uns, weniger FKD“

Der 27. Hauptverhandlungstag beschäftigte sich im Schwerpunkt mit dem Angriff auf das Hausprojekt Mangelwirtschaft. Der erste Zeuge, ein Polizeibeamter, schilderte, dass er die von den Beamten vor Ort gesicherten beiden Flaschen mit Buttersäure, die furchtbar gestunken hätten, eine davon zerstört, an der anderen war ein pyrotechnischer Gegenstand befestigt, verpackt in eine Pappverpackung LKA geschickt und eine Lichtbildmappe erstellt habe. Im LKA sollte eine Untersuchung auf Fingerabdrücke, DNA und Art der in den Flaschen befindlichen Flüssigkeit erfolgen. Auf Grund des Geruchs nach Erbrochenem und faulen Eiern habe er es aber für sich als Buttersäure identifiziert. Continue reading “13.06.2017”

02.06.2017

„Brüder schweigen“

Der 26. Hauptverhandlungstag begann mit der Ankündigung des Vorsitzenden, die Protokolle des Gruppenchats der Vereinigung im Rahmen eines sogenannten Selbstleseverfahren, schriftlich in den Prozess einzuführen und nur ausgewählte Chatverläufe in der Hauptverhandlung zu verlesen. Eine solche Beweiserhebung im Selbstleseverfahren ist zeitsparend, schränkt aber die Möglichkeiten der Prozessbeteiligten ein, sich zu allen Details der Beweismitteln zu verhalten. Welche Teile dennoch verlesen werden sollen ist derzeit noch unklar.

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31.05.2017

Anschlag Wilsdruffer Straße: klare Hinweise auf Tötungsabsicht

Der erste Zeuge, ein Mittarbeiter der Ermittlungsgruppe für Unkonventionelle Spreng- oder Brandvorrichtungen, berichtete zu seiner Tatortarbeit nach dem Anschlag in der Wilsdruffer Straße. Erneut wurde deutlich, dass nur auf Grund vieler Besonderheiten und viel Glück keine lebensgefährlichen Verletzungen bei den Bewohnen verursacht wurden. Der Beamte berichtete, dass die Sprengsätze wohl schräg in den unteren Winkel der Fensterrahmen gestellt und dort gezündet wurden. Aus diesem Grunde waren nicht nur die Fenster zerstört, sondern die zinkblechverstärkten Fensterrahmen durchschlagen und Teile des Mauerwerks zerstört worden. Ein großer Teil der Explosionskraft wurde allerdings hier von den Fenstern absorbiert. Continue reading “31.05.2017”