23.05.2017

Geschädigte Nebenkläger_Innen Overbeckstraße – Tag 3

Eine völlige Kehrtwendung der Strategie erfolgte heute mit der Vernehmung des zweiten Nebenklägers aus dem Hausprojekt Overbeckstraße. Dieser gab an, es habe eine Diskussion, zunächst unter den drei Nebenkläger_Innen und im Folgenden auch mit weiteren Hausbewohner_Innen gegeben, an deren Ende der Beschluss gestanden hätte, nunmehr alle Fragen der Verfahrensbeteiligten zu beantworten. Es habe sich gezeigt, dass das eigentliche Ziel, weiteren Mitbewohnern die Anonymität zu sichern und diese dadurch zu schützen, nicht zu realisieren sei.

Im Folgenden beschrieb der Zeuge zunächst die Vorgeschichte des Anschlages. Das Haus liege in Übigau, eher dörflich geprägt. Etwa einen Monat vor dem Angriff sei die Information gekommen, es würde im Ort eine Notunterkunft für Geflüchtete eingerichtet. Es regte sich Protest, die Zufahrt wurde mit einem Zelt blockiert. Die Stimmung im Stadtteil habe sich massiv geändert. Es habe sich aber auch ein Willkommensbündnis gegründet.

Das Wohnprojekt sei dadurch stärker in den Fokus geraten. Zu einer öffentlichen Pressekonferenz sei er mit einem Refugees-Welcome-Plakat erschienen und sei direkt angepöbelt worden, “Ihr seid doch die Leute aus der Overbeckstraße”. Die Situation sei sehr unangenehm gewesen, er sei sofort umringt und in aggressive Diskussionen verwickelt worden. In diesem Moment sei ihm klar geworden, dass das Wohnprojekt inzwischen zum Feindbild im Stadtteil geworden sei.

Zum Zeitpunkt des Angriffes habe er sich in einem Gemeinschaftsraum im ersten Obergeschoss befunden. Er beobachtete, wie sich eine Gruppe von Personen dem Haus genähert und sich zunächst schräg gegenüber hinter einem Glascontainer und einem Laster versteckte. Dann habe der Angriff begonnen: sehr ruhig und offensichtlich vorbereitet seien Gegenstände auf das Haus geworfen worden. Er habe zunächst sogar ein Fenster geöffnet und versucht herauszufotografieren. In dieser Situation seien aber Gegenstände auf das Fenster und ihn geworfen worden. Ein Sprengkörper mit brennender Lunte sei ins Zimmer geflogen und zwei Meter von ihm entfernt explodiert. Auch ein Stein sei ins Zimmer geflogen. Verängstigt und durcheinander habe er sich ins Erdgeschoss begeben, wo sein Zimmer und ein weiterer Gemeinschaftsraum lagen. In dem Gemeinschaftsraum sei aber ebenfalls ein Fenster eingeworfen worden. Er habe sich dann im Treppenhaus hinter der auf der Rückseite gelegenen Eingangstür des Hauses mit anderen Mitbewohnern wiedergefunden. Direkt vor der Hinterseite des Hauses, also vor dem Hauseingang, seien zahlreiche Sprengkörper explodiert. Nach einiger Zeit habe der Angriff gestoppt. Sie hätten das Haus verlassen, zahlreiche Schäden beobachtet, ein Nachbar habe die Polizei gerufen. Vor dem Hintereingang hätte er eine nicht zerbrochene Flasche mit einer Flüssigkeit gefunden, an die zwei sehr große Sprengkörper geklebt waren. Eine zweite Flasche habe dort gelegen, sei aber zerbrochen gewesen. Mit den eintreffenden Polizeibeamten habe er dann noch den Raum im ersten Obergeschoss aufgesucht

Sowohl die Richter als auch die Bundesanwaltschaft und die Verteidigung fragten überaus kritisch nach. Es war spürbar, dass nach der Aussageverweigerung der ersten Nebenklägerin an den letzten beiden Verhandlungstagen eine große Skepsis bestand. Die Verteidigung spürte aber bald, dass die Nachfragen eher zu einer noch plastischeren Schilderung des militärisch geplanten Angriffs führte, was für ihre Mandanten nicht vorteilhaft war und stellten bald die Nachfragen ein. Lediglich die Verteidigung Seidel war sich wiederum nicht zu schade, beispielsweise mit der Frage, warum der Zeuge die Proteste gegen die Geflüchtetenunterkunft als rassistisch bezeichnete, die eigene Verortung preiszugeben.

Insgesamt wurde die Darstellung der beiden Angeklagten Justin S. und Festing vollständig bestätigt. Der Ablenkungsangriff von vorne sollte die Aufmerksamkeit der Bewohner auf sich ziehen, hinten sollten die Fenster und die in der Eingangstür befindlichen Scheiben eingeschlagen werden. An diesen hatte der Zeuge Schmauchspuren einer Explosion festgestellt, die auch fotografisch dokumentiert sind. Durch die Fenster sollten wiederum die regelmäßig benutzten Cobra-Sprengkörper geworfen werden. Hinter der Tür hätten diese die Gruppe verängstigter Hausbewohner getroffen und in Lebensgefahr gebracht.

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