26.04.2017

Kein Bedauern, keine Reue – ein Überzeugungstäter erzählt

Bevor am heutigen Hauptverhandlungstag der Angeklagte Festing aussagte, wurde ein weiterer Nebenkläger aus der Bahnhofstraße vernommen. Der Geschädigte schilderte, wie schon seine ehemaligen Mitbewohner zuvor, wie er in der Nacht vom 20.09.2015 durch einen lauten Knall aus dem Schlaf gerissen wurde. Ihm sei sofort das Loch in der Wand über der Küchentür aufgefallen, dass zu vor noch nicht dagewesen war. Offensichtlich wurde dies durch einen Splitter des zerborstenen Küchenfensters verursacht. Weiter schilderte auch er die agressiv feindliche Stimmung in Freital. Insgesamt hätten die Geflüchteten alle das Gefühl gehabt, nicht gemocht zu werden, obwohl es keine offenen Konflikte mit anderen gab. Die Verteidigung des Angeklagten Seidel versuchte erneut, rassistische Vorurteile in ihre Befragung einzubringen und den Nebenkläger dadurch nochmals zum Opfer einer ablehnenden rassistischen Grundstimmung zu machen. Da Rechtsanwalt Kohlmann jedoch nicht erklären konnte, was die Frage nach den Fluchtgründen des Nebenklägers zur Aufklärung der angeklagten Taten beitragen könne, wies das Gericht die Frage als unzulässig zurück. Der Verteidiger hatte den Bogen mit seiner Frage und der darin mitschwingenden Unterstellung, der Nebenkläger sei nicht berechtigt, sich in Deutschland aufzuhalten, überspannt. Das Gericht folgte der Auffassung der Nebenklage und Bundesanwaltschaft, dass die Frage unzulässig ist.

Sodann begann der Angeklagte Festing mit seiner Einlassung. Die Schilderungen des Angeklagten waren so unverblümt wie unemotional. Die Schilderungen des Angeklagten waren geradlinig und kaltblütig. Er räumte offen ein aus seinen Taten auch in der JVA keinen Hehl zu machen und sich nun auch vor Gericht offenbaren zu wollen. Wenn er auch die ihm in der Anklage zur Last gelegten Taten einräumte, ließ seine Aussage gleichzeitig jede Auseinandersetzung mit der rassistischen, rechten Motivation vermissen. Worte der Entschuldigung an den zuvor vernommenen und noch anwesenden Nebenkläger richtete er nicht. Da die Befragung des Angeklagten Festing am kommenden Dienstag fortgesetzt werden wird, verzichten wir an dieser Stelle auf eine ausführliche Schilderung und werden diese nach Ende der Aussage von Festing veröffentlichen.

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